Satzungsänderung 4. Nov. 2016

In der Mitgliederversammlung am 4. November 2016 wurde mit überwältigender Mehrheit für eine Satzungsänderung gestimmt. Die Änderungen in den Paragraphen 1 und 14 waren notwendig um den Vorschriften des Finanzamtes zu genügen. Durch die Anpassung der Satzung entspricht sie jetzt der Abgabenordnung. Die Gemeinnützigkeit ist weiterhin gewährleistet.

Der Zusatz im Paragraphen 3 war längst fällig. Damit soll die Kameradschaft gefestigt und Unklarheiten beseitigt werden. Als angekündigte Veranstaltung sind die Termine, die in der Einladung zur Jahreshauptversammlung stehen, gemeint.

Hier die Änderungen der Satzung:

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§ 1        Name, Sitz und Zweck des Vereins

Der Verein führt den Namen „Fischereiverein Parkstetten 1975 e. V.“ und verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er hat seinen Sitz in Parkstetten. Gerichtsstand ist Straubing. Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Straubing. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gewässerunterhalt, waidgerechte Ausübung der Angelfischerei und das Heranführen der Jugend an die Natur und Angelfischerei. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Er bezweckt, seinen Mitgliedern die waidgerechte Ausübung der Fischerei zu ermöglichen. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zielen und unterwirft diesen auch seine Geschäftsführung. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Er ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3     Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht:

  1. a) zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Vereinseinrichtungen
  2. b) zur Befischung der Vereinsgewässer nach Maßgabe eines der Vorstandschaft zu

zu erstellenden Planes

Die Mitglieder haben die Pflicht:

  1. a) die Vereinsinteressen nach Kräften wahrzunehmen
  2. b) jede Zuwiderhandlung gegen obrigkeitliche Vorschriften über das Fischereiwesen zu

vermeiden

  1. c) den Beschlüssen und Anordnungen der Vereinsorgane nachzukommen
  2. d) die Mitgliederversammlungen zu besuchen
  3. e) Kameradschaft und Disziplin zu bewahren
  4. f) Beiträge und Umlagen pünktlich zu bezahlen
  5. g) die bei Inanspruchnahme des Schlichtungsausschusses anfallenden Kosten zu

ersetzen

Bei angekündigten Veranstaltungen (z.B. Hege- und Königsfischen, Versammlungen) sind alle Gewässer für die Dauer der Veranstaltung für Mitglieder zum Befischen gesperrt.

 

§ 14      Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Sie verfügt in diesem Falle über das Vereinsvermögen. Dieses ist der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten e. V. zuzuführen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Freiwillige Feuerwehr Parkstetten e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung entspricht der von der Gründungsversammlung vom 02.07.1975 beschlossenen Satzung, sowie der von der Mitgliederversammlung vom 19.03.1976, 03.12.1976, und 16.03.1977 und 14.03.2003 beschlossenen Änderungen. Sie wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Straubing eingetragen.

Parkstetten, 4. November 2016

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