Absage der Jahreshauptversammlung

Liebe Fischerfreunde,
hiermit setzen wir Euch darüber in Kenntnis, dass wir die für den 05.03.2021 geplante Jahreshauptversammlung leider absagen müssen.

Im Zuge der aktuellen Coronaauflagen ist es uns leider nicht möglich die Jahreshauptversammlung in einem sinnvollen Rahmen abzuhalten.

Stattdessen findet an diesem Tag die letzte Jahreskartenausgabe für 2021 statt.
Nachfolgend die Informationen zu unserer Jahreskartenausgabe am 05.03.2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr:

Die Kartenausgabe findet am Sportzentrum in Parkstetten (Münsterer Straße 4) in einem coronakonformen „DriveIN“-Verfahren statt. Dieses ist laut Verordnung des Bayerischen Landesfischereiverbands zulässig (Stand: 16.12.2020).

Bitte achtet bei der Ausgabe auf die Einhaltung der Mindestabstände und die geltenden Hygieneregeln. Es herrscht Maskenpflicht!
Ein gültiger Fischereischein muss bei der Ausgabe vorgelegt werden. Des Weiteren ist die ausgefüllte Fangmeldung und die Punktekarte von 2020 abzugeben.

Wer am Ausgabetag verhindert ist, darf gerne eine Vertretung schicken.
Sollten sich bis dahin Änderungen ergeben, informieren wir euch umgehend.
Wir bitten um euer Verständnis und hoffen, uns im Laufe des Jahrs 2021 unter weitestgehend „normalen“ Bedingungen wiederzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vorstandschaft 

 

Vorläufige Termine für 2021 (unter Vorbehalt):

02.04.2021: Karfreitagsfischverkauf beim Café Speiseder

24.04.2021: Anfischen am kl. Aschauer – Weiher

25.06.2021 – 27.06.2021: Fischerfest mit Johannifeuer

12.09.2021: Königsfischen

05.11.2021: Herbstversammlung im Café Speiseder
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Die Arbeitseinsätze werden – wie üblich – im Veranstaltungskalender des Straubinger Tagblatts, Landkreisteil, WhatsApp, Homepage veröffentlicht.
!!! Bei Vereinsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen sind alle Vereinsgewässer für die Fischerei gesperrt (§3)!!!

Auch dieses Jahr gibt´s einen Mitgliedsausweis!
Bitte schneidet ihn aus und führt ihn mit, wenn Ihr ans Gewässer geht.
So kann unnötiger Ärger beim Kontrollieren vermieden werden.
Ebenso ist der Mitgliedsausweis beim Tageskartenkauf von Vereinsmitgliedern in den Ausgabestellen vorzulegen.

Folgendes ist zu beachten:

Der Mitgliedsausweis ist bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein abzugeben.
Er ist Eigentum des Vereins.
Er ist nur gültig, wenn der Mitgliedsbeitrag geleistet wurde.
Er berechtigt nicht zur freien Zufahrt an die Gewässer.
Dies kann nur durch eine gültige Fischereiberechtigung erfolgen.
Er ist kein Ersatz für die Staats-, Jahres- oder Tageskarte.
Bei Verlust, bitte an die Vorstandschaft wenden.
Das Kopieren bzw. Fälschen eines Mitgliedsausweises ist verboten und führt zum Ausschluss!

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